Wer Konzertkarten erwirbt, erhält Zugang zu allen möglichen Veranstaltungen. Musicals, Shows, Symphoniekonzerte und Opern – ob für ein spezielles Aufführungsdatum oder als Abonnement: Konzerte aller Genres sind für Besucher über den Online-Verkauf, über örtliche Vorverkaufsstellen und auch die Abendkasse zu buchen. Doch wie verhält man sich, wenn man einen geplanten Konzertbesuch plötzlich absagen muss?
Ausgaben, die man für Konzerte tätigt, können über eine Ticketversicherung geschützt werden. Nicht hoch ist die Gebühr – im Verhältnis zu Festivalkarten, die man etwa ein halbes Jahr im Voraus bereits mit mehreren hundert Euro für eine Gruppe von Teilnehmern bezahlt. Beispiele sind "Rock im Park", "Rock am Ring" oder andere Veranstaltungen, bei denen viele Entertainer oder Musikgruppen auftreten. Entsprechend hoch sind die vorauslagenden Kosten der Veranstalter selbst. Niemand kann jedoch voraussehen, ob die Krankheit eines Ticketbesitzers, ein Todesfall, ein Notfall im Bereitschaftsdienst oder andere unvorgesehene Ereignisse den geplanten Konzertbesuch sehr kurzfristig verhindert. Oft lässt sich nämlich eine Konzertkarte wegen der namentlichen Zuordnung nicht an Dritte weiterverkaufen; ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass sich ein hoher finanzieller Verlust ergibt. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Konzerttickets jedenfalls grundsätzlich.
Die Verbraucherzentrale ist sicherlich ein sinnvoller Ansatzpunkt, Preise und Leistungen von entsprechenden Versicherungen im Verhältnis vergleichen und abfragen zu können – ein solcher Vergleich kann bereits über das Internet eingeleitet werden. Wichtig ist: Die für eine Gruppe von Personen besorgten Tickets sollten immer für den Krankheitsfall versichert werden können. Der "Schadensfall" ist dann schon eingetreten, wenn nur eine der Personen am Aufführungsdatum plötzlich erkrankt.
Bei kleinen Theaterhäusern oder für Fußballstadien werden komplette Saisonkarten angeboten. Bezahlt man somit für 15 Aufführungen oder Spiele und kann aus Krankheitsgründen an drei Abenden nicht anwesend sein, tritt die Ticketversicherung in Schadensleistung, indem sie bei Nachweis den prozentualen Wert (der hier im Beispiel angenommenen drei Veranstaltungen) zur Gesamtkarte erstattet.
Viele dieser Versicherungsanbieter können online konsultiert werden – auch direkt an Vorverkaufsstellen sind diese Verträge abzuschließen. Zum einen geht es um die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers selbst, aber auch um die Namen der Mitversicherten (nämlich derjenigen, für die er ebenfalls Karten erwirbt) sind hier von Bedeutung. Zum anderen wählt man die Selbstbeteiligung aus – lässt man die Ticketversicherung 100 Prozent der Kosten erstatten oder nur 90? Auch an dieser Stelle lässt sich der Beitrag seitens des Verbrauchers bereits selbst steuern. Weiterhin wird genau festgelegt, welches Konzertticket bzw. Abonnement versichert wird. Somit sind das Kauf- und das Veranstaltungsdatum wichtig. Ticketversicherungen können gemeinhin maximal bis zwei Wochen nach Kaufdatum und bis maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsdatum abgeschlossen werden.
Um eine Versicherungsleistung zu erbringen, benötigt ein Ticketversicherer im Schadensfall ein glaubhaft dokumentiertes Zeugnis des Hinderungsgrundes zum Besuch der geplanten Veranstaltung. Bei Krankheit genügt hier ein medizinisches Attest – geht es um andere Gründe, mag man diese mit dem Versicherer vorher schon in ihrer Beweiserheblichkeit konkret vereinbaren. Des weiteren überlässt man das Originalticket dem Versicherer – bei Dauerkarten reicht die Kopie.